Schutzrechte


Mit einem   Patent  . . .


schützen Sie eine neue Erfindung auf einem Gebiet der Technik.

 

Als Patentanwalt verfasse ich eine Patentanmeldung, die Ihre Erfindung von bekannten Technologien abgrenzt und einen inhaltlich möglichst breiten Schutzbereich sichert.


Das Patenterteilungsverfahren beim zuständigen Patentamt führe (DPMA; EPA) oder koordiniere ich für Sie.



Mit einer   Marke  . . .


schützen Sie verschiedenste Arten von Kennzeichen, die Ihre Waren oder Dienstleistungen von denen Ihrer Wettbewerber abheben sollen. Eine eingetragene Marke gewährt eine als Unterscheidungsmittel benutzbare Kennzeichnung.

 

Als Marke lassen sich z.B. Begriffe, Bilder, Wort-Bild-Kombinationen oder Symbole bzw. Logos schützen (neben weiteren Markenformen).



Mit einem   Design  . . .


(eingetragen in das amtliche Register) schützen Sie das äußere Erscheinungsbild, insbesondere die visuelle Gestaltung Ihres Produkts gegen Nachahmung.


Dieses Schutzrecht kommt in Betracht, wenn Ihre Neuentwicklung eher gestalterischer Art ist (statt technisch-funktional wie bei einem Patent) und ein Markenschutz weniger aussichtsreich erscheint.


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